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Kostendeckende Vergütung für Solarstrom (KEV)

Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Produzenten erhalten damit die Möglichkeit, ihren Strom aus erneuerbaren Energien zu kostendeckenden Tarifen ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die Vergütung wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht (0.9 Rp. ab 2013).

Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich nur 5% der Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung stehen. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5% werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10/20/30% der Gesamtsumme erhöht. Seit 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden.

Seit dem 1.2.2009 werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse von Swissgrid auf eine Warteliste gesetzt, da die gesamthaft verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind (Medienmitteilung BFE). Über 12'000 Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 440 MW Leistung sind bereits auf der Warteliste (Stand  November 2011, siehe auch aktuelle Warteliste mehr). Dank der vom Parlament am 11.6.2010 beschlossenen Revision des Energiegesetzes wird seit Mitte 2011 die bestehende Warteliste für Photovoltaikanlagen schrittweise abgebaut.

Informationsblätter und Hilfsmittel zur KEV

 

@Quelle www.swissolar.ch 

 

 

Kontakt

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